Wasserhaltefähigkeit
Die Wasserhaltefähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Bodens, Wasser gegen die Schwerkraft zu speichern und pflanzenverfügbar zu halten. Sie resultiert aus der Summe von Saugspannung, Porengrößenverteilung, Korngrößenverteilung sowie dem Gehalt an organischer Substanz und Tonmineralen. Physikalisch wird sie über die Wasserretentionskurve beschrieben, die das Verhältnis zwischen Bodenwassergehalt und Matrixpotenzial abbildet. Zentrale Kennwerte sind die Feldkapazität (pF 1,8 bis 2,5) und der permanente Welkepunkt (pF 4,2). Die nutzbare Feldkapazität ergibt sich als Differenz der Wassergehalte zwischen diesen beiden Punkten und gilt als Maß für den pflanzenverfügbaren Wasservorrat.
Die Wasserhaltefähigkeit ist abhängig von der Bodenart: Sandböden weisen geringe, Schluff- und Tonböden höhere Werte auf. Humus erhöht die Wasserhaltefähigkeit durch seine große spezifische Oberfläche und seine Fähigkeit zur Aggregatbildung. In der landwirtschaftlichen Praxis dient sie als Grundlage für Bewässerungsplanung, Düngestrategien und Erosionsschutz. Rechtlich relevant ist sie unter anderem im Rahmen der Düngeverordnung (DüV) sowie in den ÖPUL-Maßnahmen zur Bodenbewirtschaftung, wo sie als Standortfaktor in die Bewertung von Nährstoffausträgen und Erosionsrisiken einfließt. Eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung zielt auf die Erhaltung oder Verbesserung der Wasserhaltefähigkeit ab, da diese die Wasserversorgung der Kulturpflanzen und die Grundwasserneubildung maßgeblich beeinflusst.

