Großraubwild

Der Begriff Großraubwild bezeichnet in der Jagd- und Forstwirtschaft eine Kategorie von Wildtieren, die aufgrund ihrer Körpergröße, ihres Raumanspruchs und ihrer ökologischen Funktion als Spitzenprädatoren gesondert eingeordnet werden. In Österreich und Deutschland zählen hierzu gemäß den jeweiligen Landesjagdgesetzen insbesondere Braunbär, Wolf, Luchs und in Teilen auch der Seeadler, sofern dieser als Prädator großer Beutetiere auftritt. Die Abgrenzung zum übrigen Raubwild, etwa Fuchs, Dachs oder Steinmarder, erfolgt primär über die Mindestkörpermasse adulter Individuen sowie über die Größe des beanspruchten Streifgebietes, das bei Großraubwild mehrere hundert Quadratkilometer umfassen kann.

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Rechtlich unterliegt Großraubwild in beiden Staaten spezifischen Regelungen, die sich aus dem Bundesjagdgesetz, den Landesjagdgesetzen sowie europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie ergeben. Die Bestandsentwicklung wird durch Monitoringprogramme der Länder erfasst, wobei insbesondere die Ausbreitung von Wolf und Luchs Gegenstand fortlaufender Dokumentation ist. Für die land- und forstwirtschaftliche Praxis ergeben sich aus dem Vorkommen von Großraubwild Anforderungen an Herdenschutzmaßnahmen sowie an die Entschädigung von Nutztierverlusten nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen.

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