Pufferstreifen
Ein Pufferstreifen ist eine unbewirtschaftete oder extensiv genutzte Randfläche zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und angrenzenden Ökosystemen wie Gewässern, Waldrändern, Hecken oder Biotopen. Rechtlich verbindlich definiert wird er insbesondere durch die Düngeverordnung (DüV) in Deutschland sowie durch die ÖPUL-Richtlinien und das Wasserrechtsgesetz in Österreich. In Deutschland schreibt § 5 DüV einen mindestens drei Meter breiten Pufferstreifen entlang von Gewässern vor, auf dem keine Düngemittel mit wesentlichem Nährstoffgehalt ausgebracht werden dürfen. In Österreich regelt die ÖPUL-Maßnahme „Pufferstreifen“ Breiten zwischen einem und zwanzig Metern, abhängig vom Fördermodell und der Hangneigung.
Die primäre Funktion besteht in der Reduktion von Stoffeinträgen – insbesondere Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen – in angrenzende Gewässer durch Sedimentation, Filtration und pflanzliche Nährstoffaufnahme. Sekundär dienen Pufferstreifen dem Erosionsschutz, der Habitatvernetzung und der Minderung von Drift. Die Vegetation setzt sich typischerweise aus Gräsern, Kräutern oder mehrjährigen Wildpflanzen zusammen; eine Mahd oder Beweidung ist nur unter Auflagen zulässig. Pufferstreifen sind damit ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie auf betrieblicher Ebene.
