Betriebskonzept

Das Betriebskonzept bezeichnet in der Land- und Forstwirtschaft die schriftliche oder dokumentierte Gesamtdarstellung der strategischen Ausrichtung, der Produktionsverfahren und der Ressourcenausstattung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Es umfasst Angaben zu Standortfaktoren, Flächen- und Tierbeständen, Produktionszweigen, Arbeits- und Maschineneinsatz, Gebäuden sowie zur geplanten Fruchtfolge und Düngung. Rechtlich relevant ist das Betriebskonzept insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, wo es als Grundlage für Förderanträge, etwa für Investitionsmaßnahmen oder Agrarumweltprogramme, dient. In Österreich und Deutschland ist es zudem Bestandteil von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie von Cross-Compliance-Verpflichtungen und der Düngeverordnung.

Ein Betriebskonzept kann als mehrjähriger Plan oder als anlassbezogene Dokumentation erstellt werden. Es dient der innerbetrieblichen Steuerung, der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken sowie der Nachweisführung gegenüber Behörden. Die Erstellung erfolgt in der Regel unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, standortbezogener Ertragsdaten und geltender rechtlicher Vorgaben. Es ist nicht mit einem Betriebsentwicklungsplan gleichzusetzen, kann aber dessen Grundlage bilden.

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