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Wassergenossenschaft

Eine Wassergenossenschaft ist im Sinne des österreichischen Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959, idgF) sowie des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der jeweiligen Landeswassergesetze ein Zusammenschluss von Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten mit dem Zweck, gemeinschaftliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Errichtung und der Betrieb von Bewässerungsanlagen, der Feldentwässerung (Dränage), der Hochwasserschutz sowie die Instandhaltung von Gewässeranlagen. Die Rechtsform ist in Österreich eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die durch behördliche Bewilligung entsteht; in Deutschland erfolgt die Gründung als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein nach Landesrecht.

Die Mitgliedschaft ist an die Lage der Grundstücke im Einzugsgebiet der Anlage gebunden. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge und Umlagen der Mitglieder, wobei öffentliche Fördermittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie nationalen Umweltprogrammen (z. B. ÖPUL in Österreich) für investive Maßnahmen beantragt werden können. Die Organisation unterliegt strengen demokratischen Prinzipien (Mitgliederversammlung, Vorstand) und der staatlichen Wasseraufsicht. Rechtliche Pflichten umfassen die ordnungsgemäße Unterhaltung der Anlagen sowie die Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben, etwa der Düngeverordnung hinsichtlich Nährstoffausträgen. Die Auflösung oder Umwandlung erfordert eine behördliche Genehmigung.

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