Legehennen-Betriebe

Legehennen-Betriebe sind landwirtschaftliche Unternehmen, deren primärer Produktionszweck die Haltung von Hennen der Spezies Gallus gallus domesticus zur Erzeugung von Konsumeiern ist. Die Betriebsform ist in der EU-Verordnung (EG) Nr. 589/2008 sowie in der TierSchNutztV (Deutschland) bzw. der 1. Tierhaltungsverordnung (Österreich) rechtlich definiert. Die Haltung erfolgt in Boden-, Freiland- oder ökologischer Wirtschaftsweise; die Käfighaltung ist in beiden Ländern seit 2009 bzw. 2020 vollständig verboten. Die Betriebe unterliegen der betrieblichen Eigenkontrolle nach QS-System (DE) bzw. AMA-Gütesiegel (AT) sowie der amtlichen Überwachung nach Tiergesundheits- und Lebensmittelhygienerecht. Zentrale Produktionsparameter sind Legeleistung, Eigewicht, Futterverwertung und Mortalitätsrate. Die Bestandsgrößen variieren erheblich; die durchschnittliche Herdengröße liegt in Deutschland bei etwa 30.000 Tieren, in Österreich bei etwa 8.000 Tieren. Die Betriebe müssen gemäß Düngeverordnung (DE) bzw. Aktionsprogramm Nitrat (AT) Wirtschaftsdünger aus der Geflügelhaltung flächenbezogen verwerten oder abgeben. Zudem sind seit 2023 verpflichtende Einstreu- und Beschäftigungsmaterialien sowie erhöhte Platzanforderungen (max. 9 Tiere/m²) umzusetzen.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe hängt maßgeblich von der Vermarktungsschiene (Direktvermarktung, Erzeugergemeinschaft, Lebensmitteleinzelhandel) sowie von den Erzeugerpreisen ab, die sich an der Tagesnotierung der Leipziger Börse bzw. der Wiener Großmarktkalkulation orientieren. Rechtlich relevant sind zudem die Kennzeichnungspflicht nach Herkunfts- und Haltungsform, die behördliche Registrierung nach Viehverkehrsverordnung sowie die Pflicht zur Tierseuchenkasse. Die Betriebe sind in der Regel spezialisiert und weisen eine hohe Arbeitsteilung zwischen Aufzucht, Legephase und Eiervermarktung auf. Die Remontierung erfolgt durch Junghennen aus separaten Aufzuchtbetrieben, wobei die durchschnittliche Nutzungsdauer einer Herde etwa 12 bis 14 Monate beträgt. Hygienemanagement und Biosicherheitsmaßnahmen (z. B. Schutzkleidung, Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle) sind zur Prävention von Zoonosen wie Salmonellen gesetzlich vorgeschrieben.

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