Header monbile

Verbrennen im Freien

Verbrennen im Freien in Österreich 2026: Was ist erlaubt?

Beim Verbrennen im Freien gilt in Österreich eine klare Grundregel – und sie lautet anders, als viele glauben: Das Bundesluftreinhaltegesetz verbietet das Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen ganzjährig und bundesweit. Das betrifft ausdrücklich auch biogene Materialien wie Baum- und Strauchschnitt, Stroh, Laub oder Grasschnitt. Erlaubt sind nur eng umgrenzte Ausnahmen.

Die Rechtslage: Bundesluftreinhaltegesetz

Nach § 3 Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) ist sowohl das punktuelle Verbrennen (z. B. Haufen im Garten oder am Feldrand) als auch das flächenhafte Abbrennen (z. B. von Stoppelfeldern oder Böschungen) außerhalb von Anlagen verboten. Ernterückstände, Wurzelstöcke oder Astwerk einfach anzuzünden ist damit keine „ordnungsgemäße Bewirtschaftung“, sondern eine Verwaltungsübertretung – die Strafen reichen bis 3.630 Euro.

Welche Ausnahmen es gibt

Zulässig bleiben nach dem Gesetz insbesondere: Lagerfeuer und Grillfeuer mit trockenem, unbehandeltem Holz, Feuer im Rahmen von Übungen der Feuerwehr sowie das Abflammen im Pflanzenbau. Darüber hinaus können die Landeshauptleute per Verordnung weitere Ausnahmen für biogene Materialien festlegen – etwa zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten (z. B. Feuerbrand) oder für Brauchtumsfeuer zu bestimmten Terminen. Diese Ausnahmen unterscheiden sich je Bundesland deutlich: In Oberösterreich etwa sind nur Kleinstmengen (etwa der Inhalt einer Scheibtruhe) toleriert. Vor jedem geplanten Feuer gilt daher: die Verordnung des eigenen Bundeslands prüfen und im Zweifel bei der Bezirkshauptmannschaft nachfragen.

Die besseren Wege für Grünschnitt und Astwerk

Für Baum- und Strauchschnitt bieten sich das Häckseln und Kompostieren am Betrieb, die Verwertung als Hackgut für die Hackschnitzelheizung oder die Abgabe im Altstoffsammelzentrum an. Wer regelmäßig größere Mengen Schnittgut verarbeitet, findet in den Kleinanzeigen gebrauchte Holzhäcksler und Schredder – und wer sein Holz lieber als Brennholz verwertet, liest im Ratgeber Brennholz verkaufen als Landwirt, was dabei gilt.

Gebrauchte Holzhäcksler & Forsttechnik

Häckseln statt verbrennen: In den Kleinanzeigen finden Sie gebrauchte Häcksler, Schredder und Forsttechnik von Händlern und Landwirten aus Ihrer Region.

Jetzt Angebote ansehen

Häufige Fragen (FAQ)

  • Darf ich Baumschnitt und Astwerk im Garten verbrennen? Grundsätzlich nein – das Bundesluftreinhaltegesetz verbietet das Verbrennen biogener Materialien im Freien ganzjährig. Nur wenn die Ausnahme-Verordnung des eigenen Bundeslands es ausdrücklich zulässt, sind bestimmte Fälle erlaubt.
  • Dürfen Landwirte Ernterückstände oder Stoppelfelder abbrennen? Nein, das flächenhafte Abbrennen ist verboten. Auch für Landwirte gelten nur die im Gesetz bzw. in der Landesverordnung genannten Ausnahmen.
  • Sind Lagerfeuer und Griller erlaubt? Ja – Grillfeuer und Lagerfeuer mit trockenem, unbehandeltem Holz sind vom Verbot ausgenommen; örtliche Feuer- und Waldbrandverordnungen sind zusätzlich zu beachten.
  • Welche Strafen drohen beim verbotenen Verbrennen? Verwaltungsstrafen nach dem Bundesluftreinhaltegesetz bis 3.630 Euro.

Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung). Alle Rechtsangaben sorgfältig recherchiert (Stand: August 2026), aber ohne Gewähr – verbindliche Auskunft geben Zollamt Österreich, AMA und Landwirtschaftskammer.

Anzeige
Anzeige
Anzeige