Imkerei

Die Imkerei ist ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbs- und Vollerwerbszweig, der die Haltung, Vermehrung und Zucht von Honigbienen (Apis mellifera) sowie die Gewinnung und Verarbeitung von Bienenprodukten wie Honig, Pollen, Propolis, Gelée Royale und Bienenwachs umfasst. Im Jahr 2026 unterliegt die Imkerei in Deutschland und Österreich primär der jeweiligen Tierseuchengesetzgebung, insbesondere der Bienenseuchen-Verordnung, sowie den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der Honigverordnung. Die Betriebsweise reicht von stationärer bis zur wandernden Imkerei, wobei letztere zur Bestäubung landwirtschaftlicher Kulturen (z. B. Raps, Obst) und zur Nutzung von Trachtquellen (Waldhonig, Blütenhonig) praktiziert wird.

Rechtlich ist die Imkerei in Österreich im Imkereigesetz und in Deutschland im Bienenseuchenrecht sowie im Tierschutzgesetz verankert. Betriebswirtschaftlich relevante Faktoren sind der Varroabefall (Varroa destructor), der Einsatz zugelassener Tierarzneimittel sowie die Dokumentationspflichten im Rahmen des Tiergesundheitsrechts. Zudem ist die Imkerei als Bestäubungsleistung ein integraler Bestandteil des Agrarökosystems, wobei die Honigbiene als Nutztier gilt. Die Förderung im Agrarumweltbereich (z. B. ÖPUL in Österreich) kann an spezifische Auflagen zur Bienengesundheit und zum Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel gekoppelt sein. Die Erzeugung von Honig unterliegt strengen Rückstandshöchstgehaltsgrenzen, deren Einhaltung durch amtliche Kontrollen überwacht wird.

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