Vollerwerbsbetrieb

Der Vollerwerbsbetrieb ist in der Agrarstatistik und Agrarpolitik Deutschlands und Österreichs eine Betriebsform, deren hauptsächliche Erwerbsquelle die land- oder forstwirtschaftliche Produktion darstellt. Maßgeblich ist, dass das Einkommen des Betriebsleiters und der mitarbeitenden Familienangehörigen zu mehr als 50 Prozent aus dem landwirtschaftlichen Betrieb stammt. Die Arbeitskraft des Betriebsleiters wird überwiegend, in der Regel zu mehr als der Hälfte seiner gesamten Arbeitszeit, im Betrieb eingesetzt. Diese Abgrenzung erfolgt nach dem Standardoutput bzw. dem betrieblichen Gesamteinkommen und dient der Einordnung in die Agrarstrukturerhebung. Im Gegensatz zum Zuerwerbsbetrieb oder Nebenerwerbsbetrieb besteht beim Vollerwerbsbetrieb keine nennenswerte außerbetriebliche Erwerbstätigkeit. Rechtlich relevant ist diese Einstufung für die Sozialversicherung der Landwirte, die Förderfähigkeit im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie für die Bemessung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten. Die Klassifizierung unterliegt keinen festen betriebswirtschaftlichen Gewinnschwellen, sondern orientiert sich an der relativen Bedeutung des Betriebseinkommens am Gesamteinkommen des Haushalts.

Die Abgrenzung wird in beiden Ländern anhand standardisierter Kriterien der amtlichen Statistik vorgenommen, wobei Betriebe mit einem Standardoutput oberhalb eines definierten Schwellenwertes als Vollerwerbsbetriebe gelten. Diese Einordnung ist dynamisch und kann sich durch Änderungen der Erwerbsstruktur oder der betrieblichen Leistungsfähigkeit im Zeitverlauf verändern. Für die betriebliche Planung und die Beantragung investiver Fördermittel ist die Statusbestimmung von praktischer Bedeutung, da sie die betriebliche Existenzgrundlage und die langfristige Wirtschaftlichkeit dokumentiert.

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