Pflichtpraktikum HBLA Klosterneuburg (Wein- & Obstbau)

Praxisplätze im Wein- und Obstbau für Klosterneuburger Schülerinnen und Schüler

Die HBLA und BA für Wein- und Obstbau Klosterneuburg ist Österreichs traditionsreichste Ausbildungsstätte für Önologie und Obstbau. Laut Schule umfasst die Pflichtpraxis insgesamt 20 Wochen in drei Abschnitten: 4 Wochen nach dem 2. Jahrgang, 12 Wochen zwischen 3. und 4. Jahrgang (Auslandserfahrung erwünscht) und 4 Wochen vor dem 5. Jahrgang – wahlweise auf einem Weinbau- oder Obstbaubetrieb, in einem chemischen bzw. mikrobiologischen Labor oder in einem Verarbeitungsbetrieb. Der Betrieb meldet das Praktikum vor Antritt bei der ÖGK an.

Aktuelle Praxisstellen für Wein- und Obstbau:

Praktikum Sommer 2027 (12-16 Wochen)

Mathias Leitner 📍 Triebental 19, 8785...

Wir suchen auch heuer wieder einen Praktikanten/in für den Sommer 2027. (Mind. 12-16Wochen) Wir bewirtschaften...

Praktikantin/Praktikant für 2027 gesucht!

Hannes Kaltenböck 📍 Vitis, Bezirk Waidhofen...

Praktikantin/Praktikant für 2027 gesucht!   Wir, die Familie Kaltenböck, sind auf der Suche nach einer/einem...

Praktikum auf Bio Heumlichbetrieb mit Melkroboter

Franz Gangl 📍 Braunsberg 3, 5112

Suche ab Herbst 2026 einen Praktikanten für Stallarbeit, Mithilfe am Hof, Unterstützung bei Waldarbeit,…. Bio...

Typische Aufgaben im Klosterneuburger Praktikum:

  • Weingartenarbeit: Rebschnitt, Laubarbeit, Pflanzenschutz und Mithilfe bei der Weinlese.
  • Kellerwirtschaft: Traubenübernahme, Gärführung, Kellerhygiene und Abfüllung.
  • Obstbau: Baumschnitt, Ausdünnung, Ernte und Verarbeitung zu Saft, Most oder Edelbrand.

Nimm direkt mit dem Weingut oder Obstbaubetrieb Kontakt auf – per Telefon oder E-Mail.

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Hinweis: Bauernnetzwerk.at ist ein unabhängiges Job- und Praktikumsportal und steht in keiner offiziellen Verbindung zur genannten Schule bzw. Universität. Alle Angaben zu Praktikumsregelungen wurden nach bestem Wissen den öffentlich zugänglichen Informationen der Bildungseinrichtung entnommen und sind ohne Gewähr – verbindlich ist ausschließlich die Auskunft der Schule bzw. des Studienservice.

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