Bioackerbau
Der Bioackerbau ist eine Form der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion, die auf die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in der aktuellen Fassung vom Mai 2026 gestützt wird. Er stellt eine Alternative zum konventionellen Ackerbau dar und verzichtet vollständig auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sowie leicht lösliche mineralische Düngemittel. Stattdessen basiert die Nährstoffversorgung auf dem Einsatz von Wirtschaftsdüngern, Gründüngung und weiteren organischen Stoffen. Die Fruchtfolge wird durch die Anreicherung mit Leguminosen und tiefwurzelnden Kulturen strukturiert. Unkrautregulierung erfolgt mechanisch durch Hacken, Striegeln oder thermische Verfahren.
Die Flächenbewirtschaftung unterliegt einer zweijährigen Umstellungsfrist, nach der die Produkte als Bioackerbau-Ware deklariert werden dürfen. In Österreich ist der Bioackerbau durch das ÖPUL-Programm (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft) des Jahres 2023 förderfähig. In Deutschland regeln das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und die EU-Öko-Verordnung die Rechtskonformität. Die Zertifizierung erfolgt durch staatlich anerkannte Kontrollstellen, die die Einhaltung der Betriebs- und Produktionsstandards prüfen. Die Verfahrenstechnik umfasst die Anwendung von Schleuderstreuern und Stalldung-Exaktstreuern. Der rechtliche Rahmen ist im Agrarrechtskatalog der Bundesländer harmonisiert.

