Schadholz
Als Schadholz wird im forstlichen Kontext solches Rohholz bezeichnet, das durch biotische Schaderreger (bspw. Borkenkäfer, Pilze) oder abiotische Ereignisse (Sturm, Schneebruch, Waldbrand) in seinem Zuwachs, seiner Vitalität oder Holzqualität beeinträchtigt ist. Die Einstufung erfolgt objektiv nach dem Grad der Schädigung: Frisches Schadholz (z. B. Käferbefall im Anfangsstadium) weist noch marktfähige Nutzholzanteile auf, während vermorschtes oder stark insektenbefallenes Holz oft nur noch als Brenn- oder Industrieholz verwertbar ist. Rechtlich relevant ist die Definition in Forstgesetzen (z. B. § 16 ForstG AT, § 10 BWaldG DE) sowie in Förderrichtlinien (ÖPUL, GAP), die eine zeitnahe Aufarbeitung vorschreiben, um Schädlingsausbreitung und Wertverlust zu begrenzen. Die Einstufung als Schadholz kann zudem steuerliche und versicherungsrechtliche Folgen haben (z. B. außergewöhnliche Holznutzung). Die fachliche Beurteilung erfolgt durch Förster oder Sachverständige basierend auf Befallsgrad, Holzfeuchte und Rindenbeschaffenheit.

