Quarantäneschädling
Ein Quarantäneschädling ist ein pflanzenschädlicher Organismus, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union nicht vorkommt oder nur lokal verbreitet ist und dessen Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung aufgrund seiner potenziellen wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Schadwirkung aktiv verhindert werden muss. Die rechtliche Grundlage für die Einstufung und Bekämpfung von Quarantäneschädlingen in Österreich und Deutschland bildet die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen. Diese EU-Verordnung definiert unionsweit geltende Regelungen zur Risikobewertung, Meldepflicht und Tilgung.
Die Einstufung eines Schadorganismus als Quarantäneschädling erfolgt durch die zuständigen Pflanzenschutzdienste auf Basis wissenschaftlicher Risikoanalysen. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe sind bei einem Befallsverdacht oder -nachweis gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die amtliche Behörde zu informieren. Es folgen amtliche Maßnahmen wie die Sperrung des Befallsgebiets, die Vernichtung befallener Pflanzen sowie die Einschränkung des Warenverkehrs. Beispiele für Quarantäneschädlinge sind der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) und das Bakterium Xylella fastidiosa. Die Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen werden in der Regel von der öffentlichen Hand getragen, wobei die Betriebe zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet sind.

