Futtermittelknappheit
Futtermittelknappheit bezeichnet in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft und Versorgungslehre einen Zustand, in dem die verfügbare Menge an wirtschaftseigenen oder zugekauften Futtermitteln (Raufutter, Kraftfutter, Saftfutter) nicht ausreicht, um den Erhaltungs- und Leistungsbedarf des gehaltenen Nutztierbestandes über einen definierten Zeitraum zu decken. Ursachen können biotische und abiotische Produktionsausfälle (z. B. Dürre, Überschwemmung, Schädlingsbefall), logistische Störungen in der Lieferkette oder marktbedingte Preissteigerungen sein, die einen wirtschaftlichen Zukauf unmöglich machen. Die Knappheit wird betriebswirtschaftlich als Differenz zwischen dem tatsächlichen Futteraufkommen (Vorräte, Aufwuchs) und dem rechnerischen Futterbedarf (Großvieheinheiten, Futterwert) quantifiziert. Rechtlich relevant ist der Begriff im Kontext des Tierschutzgesetzes (TSchG), da eine anhaltende Unterversorgung den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen kann. In der österreichischen und deutschen Agrarpolitik des Jahres 2026 wird Futtermittelknappheit als systemisches Risiko der Futtergrundlage betrachtet, das durch betriebliche Notfallplanung (Futterreserven, Anbaudiversifizierung) sowie durch versicherungs- und förderrechtliche Instrumente (z. B. Dürrehilfen, ÖPUL-Maßnahmen zur Erosionsminderung) adressiert wird, ohne dass eine politische Wertung der Maßnahmen erfolgt.

