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Proteingehalt

Der Proteingehalt bezeichnet in der Landwirtschaft den prozentualen Massenanteil von Rohprotein (Gesamtstickstoff × 6,25) in pflanzlichen Ernteprodukten, Futtermitteln oder tierischen Erzeugnissen. Er wird primär über das Kjeldahl- oder Dumas-Verfahren bestimmt und dient als zentraler Qualitätsparameter für die Bewertung des Futterwerts sowie der Verarbeitungseigenschaften. Im Ackerbau korreliert der Proteingehalt von Getreide, insbesondere bei Backweizen, direkt mit der Ertragsleistung und der Stickstoffdüngung. Nach der Düngeverordnung (DüV) von 2024 ist die bedarfsgerechte Stickstoffversorgung so zu steuern, dass der Proteingehalt die für die jeweilige Verwertungsrichtung erforderlichen Mindestwerte erreicht, ohne ökologische Grenzwerte zu überschreiten. In der Tierernährung bestimmt der Proteingehalt von Raufutter und Kraftfutter die Leistungsfähigkeit von Wiederkäuern und Monogastriern. Im ÖPUL 2023–2027 wird der Proteingehalt als Indikator für die Stickstoffeffizienz in der Grünlandbewirtschaftung herangezogen. Die rechtliche Definition des Proteingehalts als Handelsklassenmerkmal ist in der EU-Vermarktungsnormenverordnung sowie im deutschen Futtermittelrecht verankert.