Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz (TSchG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland (TierSchG) und Österreich (TSchG) den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wirbeltieren, Kopffüßern und Zehnfußkrebsen festlegt. Es dient dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens dieser Tiere, basierend auf der ethischen Verantwortung des Menschen. Kernbestimmungen umfassen das Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung definiert das Gesetz spezifische Anforderungen an Haltung, Fütterung, Pflege und Betäubung vor der Schlachtung. Es ermächtigt zudem den Verordnungsgeber, detaillierte Vorschriften, etwa zur Kälber- oder Legehennenhaltung, zu erlassen. Die Einhaltung wird durch die zuständigen Veterinärbehörden überwacht; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Das Gesetz unterliegt regelmäßigen Novellierungen, um aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Tierhaltung und Ethologie zu berücksichtigen. Es stellt die rechtliche Grundlage für die Beurteilung der artgemäßen Unterbringung und der Eingriffe am Tier dar.

