Ernteausfall
Der Begriff Ernteausfall bezeichnet in der Landwirtschaft den vollständigen oder teilweisen Verlust des erwarteten pflanzlichen Ertrags einer Kulturfläche innerhalb eines Vegetationszyklus. Ursächlich sind biotische Faktoren wie Schädlingsbefall oder Pflanzenkrankheiten sowie abiotische Faktoren wie Dürre, Frost, Hagel, Überschwemmung oder Nährstoffmangel. Die quantitative Bestimmung erfolgt durch den Vergleich des tatsächlich geernteten Ertrags mit dem langjährigen Durchschnittsertrag oder einem versicherungstechnisch festgelegten Referenzertrag.
Im rechtlichen Kontext des Jahres 2026 ist der Ernteausfall ein zentraler Tatbestand für die Inanspruchnahme von staatlichen Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie für Leistungen aus Mehrgefahrenversicherungen. Die Dokumentation des Schadens erfordert eine fachliche Schätzung durch amtlich bestellte Sachverständige oder anerkannte Ernteermittlungsverfahren. Ein Ernteausfall kann zudem als höhere Gewalt im Sinne des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes anerkannt werden, sofern die Schadensursache außerhalb der betrieblichen Sphäre liegt und alle zumutbaren Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden. Die steuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für Ernteausfälle richtet sich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes zur Gewinnermittlung bei landwirtschaftlichen Betrieben.

