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Almabtrieb

Der Almabtrieb bezeichnet die saisonale, planmäßige Verbringung von Weidevieh, vornehmlich Rindern, von den hochgelegenen Sommerweideflächen (Almen) in die tiefer gelegenen Talbetriebe oder Stallungen. Dieser Vorgang erfolgt in der Regel zwischen Mitte September und Anfang Oktober, abhängig von der jeweiligen Höhenlage, der Witterung und dem Futteraufwuchs. Der Almabtrieb ist ein zentraler Bestandteil der traditionellen Dreistufenweidewirtschaft im Alpenraum und dient der Nutzung der sommerlichen Futterressourcen im Hochgebirge, während die Talflächen für die Heu- und Silagegewinnung geschont werden.

Aus agrarrechtlicher Sicht unterliegt der Almabtrieb den tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Transportfähigkeit von Tieren sowie den Vorgaben der jeweiligen Landeslandwirtschaftskammern bezüglich der Almbewirtschaftung. Die Tiere müssen vor dem Abtrieb klinisch gesund und transportfähig sein. Im Rahmen des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und vergleichbarer Agrarumweltprogramme in Deutschland sind die Dauer der Almbeweidung und der Zeitpunkt des Abtriebs förderrelevant. Der Almabtrieb ist nicht mit dem oft festlich begangenen Viehscheid gleichzusetzen, bei dem die Tiere nach der gemeinsamen Sömmerung ihren Eigentümern zugeordnet werden.