Hanglagen
Als Hanglagen werden in der Landwirtschaft landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Neigung von mehr als 10 % (ca. 5,7 Grad) bezeichnet. Die Hangneigung wird als Verhältnis des Höhenunterschieds zur horizontalen Entfernung in Prozent angegeben. Ab einer Neigung von etwa 18 % (ca. 10 Grad) spricht man von Steillagen. Die Bewirtschaftung von Hanglagen ist durch erhöhte Anforderungen an die Bodenbearbeitung, Düngung und Ernte gekennzeichnet. Aufgrund der Schwerkraft besteht auf diesen Flächen ein erhöhtes Risiko für Bodenerosion durch Wasserabfluss. Daher unterliegen Hanglagen in Deutschland und Österreich besonderen rechtlichen Regelungen, etwa der Düngeverordnung (DüV) und den Vorschriften zum Erosionsschutz. In der DüV sind Hanglagen ab einer Neigung von 10 % als erosionsgefährdete Flächen eingestuft, für die spezielle Auflagen zur Düngemittelausbringung gelten. Die landwirtschaftliche Nutzung von Hanglagen erfordert angepasste Verfahren wie die quergeführte Bearbeitung (Konturbewirtschaftung) oder die Anlage von Terrassen, um die Erosion zu minimieren. In Österreich sind Hanglagen zudem relevant für die Berechnung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL).
