Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage ist eine technische Einrichtung zur direkten Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels des photoelektrischen Effekts. Im landwirtschaftlichen Kontext dient sie der dezentralen Stromerzeugung auf landwirtschaftlichen Betrieben, typischerweise installiert auf Dachflächen von Wirtschaftsgebäuden wie Ställen, Scheunen oder Maschinenhallen sowie als Freiflächenanlage auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen. Die erzeugte elektrische Energie kann entweder betriebsintern genutzt werden, um den Eigenverbrauch zu decken und Betriebskosten zu senken, oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb richten sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland beziehungsweise dem Ökostromgesetz in Österreich sowie den jeweiligen landesrechtlichen Bauordnungen. Für die landwirtschaftliche Nutzung relevant ist die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Hauptnutzung bei Freiflächenanlagen, um den Status als landwirtschaftlicher Betrieb nicht zu gefährden. Die Integration erfordert eine statische Prüfung der Gebäude sowie die Beachtung brandschutzrechtlicher Vorschriften.

