GVO-freies Soja
Als GVO-freies Soja wird Soja bezeichnet, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und (EG) Nr. 1830/2003 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 in der jeweils gültigen Fassung des Jahres 2026 weder aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) besteht noch solche enthält oder aus ihnen hergestellt wurde. Die Deklaration als „ohne Gentechnik“ im Sinne des § 3a des österreichischen Gentechnikgesetzes (GTG) bzw. der deutschen EG-Gentechnik-Durchführungsverordnung setzt voraus, dass die gesamte Produktionskette – von der Aussaat über die Ernte bis zur Verarbeitung – nachweislich keine GVO verwendet. Dies umfasst auch die strikte Trennung von Futtermitteln, Saatgut und Verarbeitungsströmen, um technisch unvermeidbare Spuren von maximal 0,1 Prozent je Charge zu gewährleisten. In der landwirtschaftlichen Praxis wird GVO-freies Soja überwiegend aus konventionellem Anbau mit zertifiziertem, nicht-transgenem Saatgut erzeugt. Die Einhaltung wird durch unabhängige Kontrollstellen gemäß dem Österreichischen Lebensmittelbuch oder der deutschen Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren überwacht. Die Kennzeichnung dient der Erfüllung von Verbrauchererwartungen und ist rechtlich von der Bezeichnung „Bio-Soja“ zu unterscheiden, die zusätzlich die Kriterien der EU-Öko-Verordnung erfüllen muss.


