Rübenbauernbund
Der Rübenbauernbund ist eine historische, berufsständische Interessenvertretung von landwirtschaftlichen Betrieben, die sich auf den Anbau von Zuckerrüben spezialisiert hatten. Der Begriff bezeichnete im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert in Deutschland und Österreich lose Zusammenschlüsse von Rübenproduzenten, die primär der gemeinsamen Preisverhandlung mit Zuckerfabriken und der technischen Beratung dienten. Diese Organisationen waren keine staatlichen Körperschaften, sondern private Vereinigungen, deren Rechtsform häufig der eines eingetragenen Vereins entsprach.
Im Jahr 2026 existiert der Rübenbauernbund als eigenständige Institution im deutschsprachigen Raum nicht mehr. Die Funktionen der historischen Rübenbauernbünde sind in modernen, sektorübergreifenden Agrarorganisationen wie den Landwirtschaftskammern, den regionalen Bauernverbänden und den Erzeugergemeinschaften für Zuckerrüben aufgegangen. Die rechtliche Grundlage für die heutige Interessenvertretung im Zuckerrübenanbau bilden das landwirtschaftliche Genossenschaftsrecht und die EU-Marktordnung für Zucker. Die historische Bezeichnung wird in der agrargeschichtlichen Forschung verwendet, um die Entwicklung der landwirtschaftlichen Selbstverwaltung zu dokumentieren.

