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resistenterer Sorten

Der Begriff „resistenterer Sorten“ bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext des Jahres 2026 Pflanzensorten, die im Vergleich zu Referenz- oder Standardsorten eine erhöhte genetisch bedingte Widerstandsfähigkeit gegenüber bestimmten biotischen Schaderregern (wie Pilzen, Bakterien, Viren oder Insekten) oder abiotischen Stressfaktoren (wie Trockenheit, Hitze oder Salzgehalt) aufweisen. Diese Eigenschaft wird durch konventionelle Züchtung, Marker-gestützte Selektion oder moderne Verfahren der Genomeditierung (z. B. CRISPR/Cas) erreicht. Die gesteigerte Resistenz führt zu einer reduzierten Anfälligkeit für Ertragsausfälle und mindert den Bedarf an chemischen Pflanzenschutzmitteln, was im Einklang mit den Vorgaben der EU-Pflanzenschutzverordnung (EG) Nr. 1107/2009 und der nationalen Düngeverordnung steht. Die rechtliche Zulassung solcher Sorten erfolgt durch das Bundessortenamt in Deutschland bzw. die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Österreich, wobei die Sorten im Sortenregister mit einem entsprechenden Resistenzmerkmal gekennzeichnet werden müssen. Der Anbau resistenterer Sorten ist ein zentraler Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes gemäß der Richtlinie 2009/128/EG und wird im Rahmen von Agrarumweltprogrammen wie dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) oder dem deutschen Gemeinschaftsaufgaben-Programm (GAK) gefördert, sofern die Sorten die definierten Schwellenwerte für Resistenzstärke erfüllen. Die tatsächliche Resistenzausprägung kann jedoch durch Umweltbedingungen, Pathogenpopulationen und Anbaumanagement beeinflusst werden, weshalb eine regelmäßige Überwachung der Resistenzstabilität erforderlich ist.