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Bodenhaltung

Die Bodenhaltung ist ein Haltungssystem für landwirtschaftliche Nutztiere, insbesondere für Legehennen, das im Jahr 2026 in Österreich und Deutschland primär durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie die EU-weite Richtlinie 1999/74/EG definiert wird. Sie stellt eine Haltungsform dar, bei der die Tiere in einem geschlossenen Stall ohne Auslauf ins Freie gehalten werden, jedoch auf einer überwiegend mit Einstreu (z. B. Stroh, Hobelspäne) bedeckten Bodenfläche untergebracht sind. Die Besatzdichte ist gesetzlich auf maximal neun Hennen pro Quadratmeter nutzbarer Fläche begrenzt. Im Unterschied zur Käfighaltung ist die Bodenhaltung durch das Fehlen von Einzelkäfigen oder ausgestalteten Käfigen gekennzeichnet; die Tiere können sich frei im Stall bewegen, nutzen Sitzstangen, Legenester und Scharrbereiche. Die Stallfläche muss gemäß den Vorgaben eine ausreichende Belüftung, Beleuchtung und Temperaturregelung gewährleisten. Die Bodenhaltung ist rechtlich von der Freilandhaltung und der ökologischen Erzeugung abzugrenzen, da sie keinen Zugang zu einem Auslauf im Freien vorsieht. Sie stellt in der konventionellen Legehennenhaltung das am weitesten verbreitete System dar, unterliegt jedoch strengen Kontrollen hinsichtlich Tiergesundheit und Ammoniakemissionen.