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Rehkitz

Ein Rehkitz bezeichnet das Jungtier des Rehwilds (Capreolus capreolus) in den ersten Lebenswochen bis etwa zur Sattelzeit. Es ist durch ein rotbraunes, weiß geflecktes Fell (Tarnkleid) gekennzeichnet, das in den ersten drei bis vier Lebensmonaten erhalten bleibt. Die Setzzeit liegt in Mitteleuropa, insbesondere in Österreich und Deutschland, überwiegend im Mai und Juni. Rehkitze sind in den ersten Lebenstagen sogenannte „Ablieger“: Sie verharren regungslos in der Bodenvegetation, um Fressfeinden zu entgehen, während die Ricke (Muttertier) nur zum Säugen erscheint.

In der landwirtschaftlichen Praxis stellt das Rehkitz eine besondere Herausforderung bei der Grünlandbewirtschaftung dar, insbesondere bei der ersten Mahd. Die angeborene Drückinstinkt-Reaktion führt dazu, dass Kitze nicht vor Mähwerken flüchten. Dies resultiert in erheblichen tierschutzrechtlichen und jagdrechtlichen Konsequenzen. Zur Vermeidung von Verletzungen oder Tötungen sind Landwirte gemäß § 11a des Tierschutzgesetzes sowie nach den Vorgaben der jeweiligen Landesjagdgesetze verpflichtet, vor der Mahd geeignete Vergrämungs- oder Suchmaßnahmen durchzuführen. Gängige Methoden sind der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras, das Abgehen der Flächen mit Jagdhunden oder der Einsatz akustischer Vergrämungsgeräte. Die fachgerechte Durchführung dieser Maßnahmen ist Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes und wird im Rahmen von Agrarumweltprogrammen (z. B. ÖPUL) gefördert.