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FFH-Richtlinie

Die FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) ist eine naturschutzrechtliche Vorschrift der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) das kohärente europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Für die landwirtschaftliche Praxis in Deutschland und Österreich ist die FFH-Richtlinie insbesondere durch die Verpflichtung zur Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiete relevant. Diese Pläne legen für landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb der Schutzgebiete spezifische Bewirtschaftungsauflagen fest, wie etwa Mahdtermine, Düngebeschränkungen oder den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland über die Landesnaturschutzgesetze und in Österreich über die jeweiligen Landesgesetze sowie das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL). Die Richtlinie enthält in den Anhängen I bis IV Listen schützenswerter Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten, deren Erhaltungszustand von den Mitgliedstaaten regelmäßig zu überwachen und zu berichten ist.