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Offenhaltung

Die Offenhaltung bezeichnet im Agrarwesen die gezielte, meist maschinelle oder durch Beweidung erfolgende Unterbindung der natürlichen Sukzession auf landwirtschaftlich genutzten oder ehemals genutzten Flächen. Ziel ist die Erhaltung eines baum- und strauchfreien, gehölzarmen Offenlandcharakters, um spezifische Biotoptypen wie Magerrasen, Borstgrasrasen oder alpine Weiden vor Verbuschung und letztlich vor der Wiederbewaldung zu schützen. Im Jahr 2026 ist die Offenhaltung ein zentrales Element des Vertragsnaturschutzes und der Agrarumweltprogramme (z. B. ÖPUL in Österreich). Die Maßnahmen umfassen die regelmäßige Mahd mit Abtransport des Mähguts, die extensive Beweidung mit geeigneten Nutztierrassen oder das selektive Entfernen von Gehölzaufwuchs. Rechtlich ist die Offenhaltung in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen sowie in den Förderrichtlinien der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verankert. Die Durchführung unterliegt strengen Auflagen hinsichtlich Zeitpunkt, Intensität und Technik, um Bodenverdichtung und Nährstoffanreicherung zu vermeiden. Die Offenhaltung dient primär dem Erhalt der Kulturlandschaft und der Biodiversität, nicht der landwirtschaftlichen Produktion im engeren Sinne.