Rodungsgebot
Das Rodungsgebot ist ein im österreichischen und deutschen Agrarrecht verankerter Grundsatz, der die Verpflichtung zur Beseitigung von Gehölzaufwuchs auf landwirtschaftlich genutzten Flächen normiert. Es leitet sich aus dem Begriff der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung ab, wie sie in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen und im Flurverfassungsrecht definiert ist. Rechtsgrundlage ist insbesondere die Verpflichtung zur Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ-Standard 7) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Das Rodungsgebot verlangt vom Bewirtschafter, dass auf Acker- und Grünlandflächen, die nicht als forstwirtschaftliche Nutzfläche oder als geschützter Biotop ausgewiesen sind, aufkommender Bewuchs von Bäumen und Sträuchern regelmäßig zu entfernen ist. Dies dient der Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung und der Offenhaltung der Kulturlandschaft. Ein Verstoß gegen das Rodungsgebot kann im Rahmen von Verwaltungsverfahren als Unterlassung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gewertet werden und zu Kürzungen von Direktzahlungen oder zu naturschutzrechtlichen Auflagen führen. Die konkrete Ausgestaltung variiert zwischen den Bundesländern, wobei Ausnahmen für ökologisch wertvolle Strukturelemente wie Feldgehölze oder Hecken bestehen, sofern diese explizit als solche geschützt sind.


