Quarantänekrankheit
Eine Quarantänekrankheit ist eine durch Rechtsverordnung der Europäischen Union oder nationaler Behörden (z. B. der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, AGES, oder des Julius Kühn-Instituts in Deutschland) definierte Pflanzenkrankheit, die von einem regulierten Nicht-Quarantäneschädling abgegrenzt ist. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (Pflanzengesundheitsverordnung) handelt es sich um einen Schadorganismus, der im jeweiligen Gebiet nicht vorkommt oder nur begrenzt verbreitet ist und dessen Einschleppung und Ausbreitung aufgrund erheblicher wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Schäden verhindert werden muss.
Die Einstufung als Quarantänekrankheit erfolgt auf Basis einer wissenschaftlichen Risikobewertung. Betroffene Pflanzenbestände unterliegen einer amtlichen Meldepflicht und behördlich angeordneten Tilgungsmaßnahmen, wie Rodung, Vernichtung oder strengen Verbringungsverboten. Beispiele sind der Feuerbrand (Erwinia amylovora) oder die Xylella-Krankheit (Xylella fastidiosa). Die rechtliche Grundlage in Österreich bildet das Pflanzengesundheitsgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 67/2018), in Deutschland das Pflanzengesundheitsgesetz (PflGesG). Die Nichteinhaltung der Maßnahmen kann bußgeldbewehrt sein. Die Definition dient der Sicherstellung des Pflanzenschutzes und der Vermeidung von Handelshemmnissen.

