Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft ist ein eigenständiger, nachhaltig ausgerichteter Produktionssektor der Urproduktion, der die planmäßige Bewirtschaftung von Waldflächen zur Erzeugung von Rohholz sowie zur Sicherung der Waldfunktionen umfasst. Rechtlich ist sie im Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen verankert, die die ordnungsgemäße, nachhaltige und pflegliche Bewirtschaftung vorschreiben. Im Gegensatz zur Landwirtschaft ist die Forstwirtschaft durch lange Produktionszeiträume (Umtriebszeiten von 60 bis 200 Jahren) und die Mehrfunktionalität des Waldes gekennzeichnet. Die forstliche Betriebsführung umfasst die Holzernte, die Bestandesbegründung (Pflanzung oder Naturverjüngung), die Waldpflege (Durchforstung) sowie den Schutz vor biotischen und abiotischen Schäden. In Österreich und Deutschland ist die Forstwirtschaft eng mit der Jagdwirtschaft verbunden, da Wildbestände die Waldverjüngung maßgeblich beeinflussen. Die forstliche Förderung erfolgt über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie nationale Programme, die insbesondere die Anpassung der Wälder an den Klimawandel durch den Umbau zu klimastabilen Mischbeständen unterstützen. Die forstliche Betriebslehre unterscheidet zwischen Staats-, Körperschafts- und Privatwald.

