Erntehelfer
Der Erntehelfer ist eine natürliche Person, die im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zeitlich befristet und überwiegend saisonal zur Durchführung von Erntetätigkeiten eingesetzt wird. Die Tätigkeit umfasst das manuelle oder maschinengestützte Einbringen von pflanzlichen Erzeugnissen wie Obst, Gemüse, Wein, Getreide oder Sonderkulturen. In Österreich und Deutschland ist der Einsatz von Erntehelfern rechtlich durch das Sozialversicherungsrecht, das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie spezifische Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung und zur Saisonarbeitskraft definiert. Die Beschäftigung unterliegt der Meldepflicht bei den Sozialversicherungsträgern und erfordert bei Drittstaatsangehörigen eine entsprechende Arbeitsgenehmigung. Die Vergütung erfolgt nach dem jeweils geltenden Mindestlohn oder tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Tätigkeit des Erntehelfers ist von der des Facharbeiters oder des landwirtschaftlichen Auszubildenden abzugrenzen, da sie keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und in der Regel auf einen Zeitraum von wenigen Wochen bis Monaten begrenzt ist.


