Spätfrost
Der Spätfrost bezeichnet in der Agrarmeteorologie und im Pflanzenbau das Auftreten von Lufttemperaturen unterhalb des Gefrierpunktes (0 °C) nach dem Beginn der phänologischen Vegetationsperiode, insbesondere in den Monaten April bis Mai. Im Jahr 2026 wird dieser Begriff streng nach den Kriterien der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) definiert: Ein Spätfrostereignis liegt vor, wenn die Minimumtemperatur in 2 m Höhe unter 0 °C fällt, nachdem die Tagesmitteltemperatur bereits dauerhaft über 5 °C gestiegen ist. Für die Landwirtschaft ist der Spätfrost besonders relevant, da er zu irreversiblen Schäden an bereits ausgetriebenen Kulturen wie Weinreben, Obstbäumen (z. B. Apfel, Birne, Kirsche) und Kartoffeln führen kann. Die Schadwirkung resultiert aus der Bildung von Eiskristallen im pflanzlichen Gewebe, die Zellwände zerstören und zum Absterben der Blüten, Triebe oder Jungfrüchte führen. Im österreichischen und deutschen Agrarrecht wird der Spätfrost als versicherbares Elementarrisiko anerkannt; die Prämienkalkulation für Mehrgefahrenversicherungen basiert auf langjährigen Stationsdatenreihen. Präventive Maßnahmen umfassen die Standortwahl (Vermeidung von Kaltluftseen), die Beregnung zur Eisbildung (Schutz durch latente Wärme) sowie den Einsatz von Frostkerzen oder Windmaschinen.

