Viehhaltung
Die Viehhaltung bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die planmäßige, zumeist ortsgebundene Nutzung und Pflege von Haustieren zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse wie Milch, Fleisch, Eiern, Wolle oder Leder sowie zur Zucht und zur Erhaltung genetischer Ressourcen. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen der Unterbringung, Fütterung, Pflege, Gesundheitsvorsorge und Reproduktion der Tiere. Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und Österreich basieren auf dem Tierschutzgesetz, der Tiergesundheitsordnung sowie den jeweiligen Landesausführungsbestimmungen. Seit 2023 gelten verschärfte Vorgaben zur Kastenstandhaltung von Sauen und zur Anbindehaltung von Rindern, die bis 2036 vollständig umgesetzt sein müssen. Die Haltungsform wird nach Intensität, Besatzdichte und Weidegang differenziert, wobei die Cross-Compliance-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzstandards an die Direktzahlungen koppeln. Die Düngeverordnung (DüV) begrenzt den Stickstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern je Hektar, um Gewässerbelastungen zu minimieren. Die Viehhaltung unterliegt zudem der betrieblichen Eigenkontrolle nach QS-System oder AMA-Gütesiegel sowie der amtlichen Überwachung durch die Veterinärbehörden.

