Update des AMA-Gesetzes beschlossen
Am 14. Dezember wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen die Novelle des AMA-Gesetzes beschlossen. Ab 1. Jänner 2023 werden somit alle landwirtschaftlichen Produzenten ins Agrarmarketing eingebunden.
„Mit dieser Änderungen wollen wir vor allem die Vielfältigkeit der heimischen Landwirtschaft abbilden und in den Mittelpunkt rücken. Es soll ein realistisches Bild der Arbeit der heimischen Bäuerinnen und Bauern gezeichnet werden und die Bedeutung der Lebensmittel- und Versorgungssicherheit stärker berücksichtigt werden“, so kommentiert ÖVP-Tierschutzsprecher und LK-Tirol Präsident Josef Hechenberger.
Das bisherige System der Marketing-Beiträge sei seit der Einführung 1995 kaum verändert. Nun würden dringend notwendige Anpassungen vorgenommen. Auch die Kritikpunkte des Rechnungshofes seien bei der Novelle berücksichtigt.
Künftig werde das AMA-Gütesiegel auch auf Brot- und Backwaren ausgeweitet. „Das ist ein zentraler Punkt der Änderung. In fast jedem Supermarkt gibt es mittlerweile Selbstbedienungsboxen mit Backwaren. Doch leider kommen nur bei 32 Prozent der Produkte das Getreide aus Österreich. Das soll künftig genau gekennzeichnet werden. Mit dem AMA-Gütesiegel sollen Kundinnen und Kunden in Zukunft genau erkennen, ob die Inhaltsstoffe des Brotes oder der Semmeln aus Österreich stammen“, so Hechenberger.
Ein besonderes Anliegen sei dem Tiroler das verstärkte Marketing für Almerzeugnisse und die Hervorhebung der Leistungen der Almwirtschaft. „Unsere Alm- und Bergbäuerinnen und Bergbauern leisten täglich schwerste Arbeit und sorgen nicht nur für ausgezeichnete Lebensmittel, sondern pflegen mit ihrer wertvollen Arbeit auch unsere Kulturlandschaft. Ohne sie wäre weder Freizeitwirtschaft noch Tourismus in Tirol möglich, das muss man auch ausreichend würdigen. Deswegen werden die Almerzeugnisse künftig besonders im Fokus der AMA liegen“, betonte Hechenberger.
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