UBV-OÖ kritisiert Kammerräte des BB

Bei der Vollversammlung am 27. Juni 2024 hat der UBV den Antrag eingebracht, dass die Entscheidungen des Obersten Gerichtshof (OGH) vom 19. März 2024 in Sachen Entschädigungszahlungen in Optionsverträgen der Landwirtschaftskammer zu berücksichtigen seien. Absolut unverständlich sei, dass hier die Kammerräte des Bauernbundes in OÖ und NÖ gegen die Grundlagen der Neuberechnung für die Entschädigungszahlungen und somit gegen die Rechtssprechung des OGH gestimmt hätten.
Auf Grund der Einwände betroffener Landwirte beim Leitungsprojekt Ried-Raab hat der OGH ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Demzufolge sind nicht nur Bewirtschaftungserschwernisse und dergleichen abzugelten, sondern vor allem müsse auch die Wertminderung des Grundstückes bzw. Betriebes entschädigt werden. Daraus resultieren im Innviertel Entschädigungen bis zum Dreifachen der bisherigen Höhe.
Dieses Urteil sei auch beim Leitungsprojekt Rainbach-Rohrbach und bei  Gasleitungen, Straßen, Rückhaltebecken und sonstigen Infrastrukturbauten anzuwenden. In den Musterverträgen der Landwirtschaftskammer sei diese Liegenschaftsentwertung bis jetzt aber nicht berücksichtigt.
Am 30. Juli 2024 informierten die IG Landschaftsschutz und der UBV mit dem Sachverständigen DI Rudolf Netherer im Gasthof Freller in Helfenberg betroffene Grundbesitzer über die zu zahlenden Entschädigungen, sollte eine Freileitung gebaut werden. Der Sachverständige habe an Hand eines aktuellen Angebots der Netz AG für eine Entschädigungszahlung im Bezirk Rohrbach festgestellt, dass eine Wertminderung nicht berücksichtigt worden sei.
Betroffene Innviertler Landwirte hatten den Mut, einen Rechtsstreit gegen die Netz AG zu wagen. Sie haben diesen Rechtsstreit gewonnen und somit für die Grundbesitzer eine finanzielle Besserstellung bei Entschädigungen erreicht. Bedauerlich sei, dass die Bauernbund-Kammerführung diesen Erfolg den Grundbesitzern nicht gönne.

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Agrarpolitik, Entschädigung, Freileitung