Tierärztegesetz gewährleistet Versorgung
Das neu beschlossene Tierärztegesetz und die Novelle des Tierärztekammergesetzes sind wichtige Initiativen im veterinärmedizinischen Berufsfeld. „Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich erhalten mehr Rechtssicherheit“, stellte Bauernbundpräsident Georg Strasser fest. „Dem Bauernbund war es stets ein Anliegen, die Bedingungen für Tierärzte im ländlichen Raum zu verbessern und so Versorgungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten. Dieser Beschluss ist ein wesentlicher Baustein dafür“, erinnert Strasser. „Das Berufsbild der Tierärzte hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Es wird ein deutlicher Trend zu Gemeinschaftspraxen sichtbar. Nicht zuletzt wegen des Anspruchs auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf wissenschaftliche Betätigungsfelder wie Labordiagnostik und Zoonosenbekämpfung. Für diese neuen Anforderungen werden nun angepasste, moderne Regelungen und ein klares, einheitliches Berufsrecht geschaffen“, so Strasser.
„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir eine bessere Struktur für die Notversorgung im Nutztierbereich als auch bei Heim und Kleintieren. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden tierärztlichen Versorgung in Österreich geleistet“, so Strasser. Weil die Anzahl an tierärztlichen Großpraxen mit Angestellten steigt bzw. Einzelpraxen vermehrt kooperieren, werden die Formen der tierärztlichen Zusammenarbeit neu geregelt. Künftig werden neben selbstständigen Tierärzten auch eingetragene Tierärztegesellschaften eine Ordination oder private Tierklinik führen dürfen. Die notwendige fachliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Tierärzte in Tierärztegesellschaften bleibt jedoch gewahrt. Ihnen wird in solchen Gesellschaften 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte vorzubehalten sein. Dadurch gelinge eine wichtige Absicherung gegenüber einer wirtschaftlichen Einflussnahme von nichttierärztlichen Investoren, so Strasser weiter.
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