Gerichtsurteil zur Pferdehaltung im Nebenerwerb: Keine baurechtliche Privilegierung als Landwirtschaft
Ein aktuelles Urteil eines deutschen Gerichts hat Klarheit zur baurechtlichen Einordnung der Pferdehaltung im Nebenerwerb geschaffen. Ein Nebenerwerbslandwirt, der Pferde hielt, durfte diese Tätigkeit nicht als Landwirtschaft im Sinne des Baurechts einstufen. Das Gericht entschied, dass die Pferdehaltung ohne landwirtschaftliche...


