Heftiges Match um Herkunftsangaben
Die EU-Primärzutaten-Verordnung legt fest: Eine Primärzutat ist jene, die 50 oder mehr Gewichtsprozent ausmacht. Wenn die verpackte Wurst eine rot-weiß-rote Fahne aufweist, die Primärzutat Fleisch aber nicht aus Österreich kommt, muss seine Herkunft angegeben werden. „Tatsache ist, dass die EU-Primärzutaten-Verordnung...


