LK-Steiermark fordert Verlängerung der Krähenverordnung
Ab 1. Juli ist die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019 über die Ausnahme vom Verbot des Bejagens von Nebel- und Rabenkrähen außer Kraft. In Zukunft sollen Entnahmen nur durch langwierige, nicht aussichtsreiche Einzelgenehmigungsverfahren möglich sein. Dies gefährdet sowohl die Weidetiere,...