Stammler will praktikablere Hofschlachtung

Die EU-Kommission hat einen Entwurf vorgelegt, mit dem sie die Hofschlachtung grundsätzlich ermöglichen und harmonisieren möchte. Das ist eine Chance für die Verbesserung des Tierwohls und der regionalen Wertschöpfung. Positive Aspekte der neuen EU-Regelung sind, dass die Betäubung und die Entblutung, wenn das Blut nicht in die Lebensmittelkette gelangt, im Freien stattfinden können. Außerdem dürfen mit der neuen Regelung bis zu 3 Rinder und bis zu 6 Schweine in einem Durchgang geschlachtet werden.  
Es finden sich allerdings, so der Grüne Nationalrat Clemens Stammler, auch praxisfernere Voraussetzungen im Entwurf. Minister Wolfgang Mückstein hat daher Verbesserungsvorschläge nach Brüssel übermittelt. So wäre es wünschenswert, wenn die Möglichkeit der Schlachtung am Herkunftsbetrieb auch für Schafe und Ziegen ermöglicht würde. Diese sind im aktuellen Entwurf nicht erfasst. Außerdem wird ersucht, künftig die Notwendigkeit der Anwesenheit des amtlichen Tierarztes im Rahmen der Schlachtung zu prüfen. Sollte dieses neue Modell zur Zufriedenheit der zuständigen Behörden implementiert werden, könnte die Anwesenheit des amtlichen Tierarztes bei der Schlachtung reduziert werden, beziehungsweise könnte auf die verpflichtende Anwesenheit gänzlich verzichtet werden. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass zu jeder Zeit ein Tierarzt anwesend sein müsse. Die entstehenden Kosten würden von kleinen Betrieben nur schwer gestemmt werden, bzw. machen das Modell der Schlachtung am Haltungsbetrieb unattraktiv.
Die neuen EU-Regeln müssen, sobald sie in Kraft treten, auch in Österreich umgesetzt werden. Minister Mückstein wird sich für eine möglichst praktikable Umsetzung und eine umfassende Information an alle Interessierten einsetzen.

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Agrarpolitik, Betäubung, Schlachtung, Tierarzt, Tierwohl