Schadholzereignis abgabenmindernd geltend machen
Anträge auf Wertfortschreibung sind ab sofort möglich – Schadholzereignisse können nun bei der Berechnung des forstlichen Einheitswertes berücksichtigt werden.
„Mit dem Waldfonds haben wir das größte Investitionspaket für unsere Waldbäuerinnen und Waldbauern gestartet. Mit der Änderung der Bewertungsrichtlinie haben wir nun eine weitere wichtige Maßnahme umgesetzt. Ab sofort können bei der Berechnung des forstlichen Einheitswertes auch Schadholzereignisse berücksichtigt werden. Damit reduziert sich der Einheitswert der Betriebe und somit die Berechnungsgrundlage für Steuern- und Abgaben“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
„Der Klimawandel bringt immer heftigere Stürme, Schneebrüche oder Dürreperioden mit großflächigem Borkenkäferbefall mit sich. Dadurch wird bei einzelnen Betrieben immer öfter die nachhaltige Struktur der Waldbestände völlig zerstört. Die damit verbundenen dauerhaften Ertragswertminderungen können nun durch einen 30%-igen Abschlag berücksichtigt werden“, begrüßt LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger die neuen Bewertungsrichtlinien für Waldflächen.
Betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können ab sofort Anträge auf eine Wertfortschreibung stellen, wobei wie bisher die bestehenden Wertfortschreibungsgrenzen erreicht werden müssen. Diese betragen entweder eine 5%-ige Änderung des gesamten Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, mindestens aber 300 Euro, oder mehr als 1.000,- E
Der „Kalamitätsabschlag“ in Höhe von 30 Prozent wird ab Stichtag 01.01.2021 gewährt, wenn mindestens 20% des Wirtschaftswald-Hochwaldes von einer Kalamität betroffen sind. Dabei können alle flächigen Kalamitätsschäden im Wirtschaftswald-Hochwald ab dem Jahr 2017 geltend gemacht werden. Verteilt sich die Kalamität auf mehrere kleine Flächen, müssen diese Einzelflächen mindestens 0,3 ha groß sein. Der Abschlag kann auch geltend gemacht werden, wenn die betroffene Fläche bereits verjüngt ist (z.B. Naturverjüngung oder Aufforstung ist vorhanden).
„Die Landwirtschaftskammer hat intensiv darauf gedrängt, dass für die Praxis notwendige Änderungen auch im Einheitswert abgebildet werden. Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt, da der größte Teil unserer Vorstellungen auch umgesetzt werden konnte. Damit hat die Bunderegierung erneut gezeigt, dass ihr die Entlastung von unverschuldet in Not geratenen Betrieben ein echtes Anliegen ist. Durch die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Schadereignissen kann nun flexibel und rasch auf Veränderungen reagiert werden. Damit ist nicht nur bewiesen, dass das EHW-System anpassungsfähig, sondern auch zukunftsfähig ist,“ freut sich Moosbrugger abschließend über diesen richtungsweisenden Schritt der Bundesregierung.
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