Patentrechtsnovelle wichtiges Signal an EU
Die Novelle zum österreichischen Patentrecht hat heute im Parlament den Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung passiert, die Abgeordneten haben mehrheitlich zugestimmt. Damit wird die wichtige Neufassung Ende April im Nationalratsplenum behandelt. „Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere dürfen demnach zukünftig nicht mehr als angebliche ‚Erfindung‘ in Österreich patentiert werden. Damit werden langjährige Forderungen von ARCHE NOAH umgesetzt“, freut sich Katherine Dolan, Leiterin des Politikbereichs von Arche Noah, der Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung. „Die Novelle ist ein wichtiges Signal an die EU und das Europäische Patentamt: Das Patentrecht darf nicht länger missbraucht werden, um den Saatgutmarkt immer weiter zu monopolisieren. Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung und keine Erfindung eines Konzerns!“
Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sind in Europa eigentlich nicht patentierbar. In der Praxis des Europäischen Patentamts werden aber aufgrund von Schlupflöchern im Patentrecht trotzdem Patente erteilt. Beispiele aus den letzten Jahren sind mehrere Patente auf Braugerste und Bier (Carlsberg), ein Patent auf Mais mit besserer Verdaulichkeit (KWS), ein Patent auf Salat für warmes Klima (Rijk Zwann) und ein Patent auf Melonenpflanzen mit buschigem Wuchs (Nunhems/BASF).
In der Novelle des Patentgesetzes, die auch das neue „Europäische Einheitspatent“ umsetzt, wird nun die Definition von „im Wesentlichen biologischen Verfahren der Züchtung von Pflanzen und Tieren“ ergänzt, die von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind jetzt sämtliche klassische Züchtungsverfahren (Verfahren ohne den Einsatz von Gentechnik). „Österreich zeigt mit dem neuen Patentrecht vor, wie ein wirksamer Ausschluss von der Patentierbarkeit aussieht. Österreich wird damit Vorreiter in Europa“, so Katherine Dolan.
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