Novelle der Strompreisbremse beschlossen

Um den aktuellen Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine Stromkostenbremse erarbeitet, die seit 1. Dezember 2022 wirksam ist und Haushalte entlastet. Viele Familien, die in der Land- und Forstwirtschaft oder im gewerblichen Bereich tätig sind, beziehen jedoch sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Landwirtschaft“ oder „Gewerbe“ lauten. „Diese Familien wären derzeit von der Stromkostenbremse ausgenommen. Um diese Ungleichbehandlung auszuräumen und die betroffenen Haushalte zu unterstützen, setzen wir jetzt ein Antragsmodell um. Künftig können neben den Haushalten mit landwirtschaftlichen Lastprofilen auch Haushalte mit gewerblichen Lastprofilen einen Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen“, betonen Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Wirtschaftsminister Martin Kocher anlässlich des heutigen Beschlusses der Novelle des Stromkostenzuschuss-Gesetzes. Weitere und laufend aktuelle Informationen stehen unter www.landwirtschaft.at zur Verfügung.
Die Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden von den Ministerien Landwirtschaft und Wirtschaft im Rahmen einer Verordnung erarbeitet. Dabei werden auch etwaige Doppelförderungen, wie etwa durch das Pauschalmodell oder den Energiekostenzuschuss ausgeschlossen. Anträge sollen noch im Frühjahr 2023 gestellt werden können und bis 31.05.2023 möglich sein. Auf den Stromrechnungen wirksam wird die Novelle mit 01.06.2023 für die Dauer von 19 Monaten.

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Agrarpolitik, Energie, Landwirtschaft