LKÖ begrüßt Novelle des Bewertungsgesetzes
Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)-Generalsekretär Ferdinand Lembacher begrüßt den mehrheitlichen Nationalratsbeschluss eines Gesetzespakets, mit dem die Hauptfeststellung der Einheitswerte (EHW) mit 1. Jänner 2023 gewährleistet wird. „Wir begrüßen, dass damit ein für die Land- und Forstwirtschaft bewährtes System rechtlich abgesichert und aktualisiert wird. Die Betriebe können darauf vertrauen, dass der EHW weiterhin als Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben herangezogen wird“, so Lembacher.
„Dieses System ist sehr verwaltungseffizient und hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es ist eine unverzichtbare Grundlage für die soziale Absicherung von Bäuerinnen und Bauern und gewährleistet in entscheidendem Maße Stabilität für unsere Bauernfamilien. Wir danken Bundesregierung, Finanzminister und Nationalrat, dass diese Absicherung in einem zügigen Prozess möglich war und die geänderten klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden“, unterstreicht der LKÖ-Generalsekretär.
Mit diesem Beschluss kommt der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die agrarischen EHW alle neun Jahre zu aktualisieren. Mit der Hauptfeststellung werden Grundlagen für die Steuern und Abgaben der bäuerlichen Betriebe aktualisiert. Die Umsetzung erfolgt in einem für die Betriebe und die Verwaltung effizienten Verfahren. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Land- und Forstwirtbetriebe vom Finanzamt angeschrieben werden und Erklärungen zurücksenden müssen.
Die Grundlagen der letzten Hauptfeststellung 2014 bleiben in den meisten Punkten bestehen. Neu ist die Aktualisierung der Klimadaten, bei denen die aktuelle 30-Jahresperiode 1991 bis 2020 einbezogen wird. Vorgesehen ist, dass alle Betriebe bis zum 30.9.2023 ihre aktualisierten EHW-Bescheide erhalten. Ebenso im Gesetzespaket enthalten ist die Aktualisierung und Digitalisierung der Bodenschätzung, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt wird. Diese ist die Grundlage für die landwirtschaftliche Einheitsbewertung und findet auch in vielen anderen Bereichen Anwendung.
Das dritte Element bildet die Umstellung auf ein so genanntes rollierendes Verfahren zur Aktualisierung der agrarischen EHW in der Zukunft. Dieses Verfahren soll in weiterer Folge an die Stelle des bisherigen neunjährigen Hauptfeststellungsverfahrens treten und für eine Reduktion des wiederkehrenden Verwaltungsaufwands sorgen. Dabei ist vorgesehen, an Hand von Indizes zu überprüfen, in wie weit für bestimmte Teilbereiche neue EHW-Bescheide ergehen sollen.
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