LK-Steiermark fordert Verlängerung der Krähenverordnung
Ab 1. Juli ist die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019 über die Ausnahme vom Verbot des Bejagens von Nebel- und Rabenkrähen außer Kraft. In Zukunft sollen Entnahmen nur durch langwierige, nicht aussichtsreiche Einzelgenehmigungsverfahren möglich sein. Dies gefährdet sowohl die Weidetiere, landwirtschaftliche Kulturen wie auch das ökologische Gleichgewicht der Beutetiere der Nebel- und Rabenkrähen. Die steirischen Bäuerinnen und Bauern appellieren an die steirische Landesregierung, die bestehende Verordnung um weitere drei Jahre in der bisherigen Form zu verlängern.
„Erreichen Krähen einen unnatürlich hohen Bestand, wie es in vielen Regionen der Steiermark der Fall ist, gefährden sie neben der Landwirtschaft, Eier und Jungvögel anderer Arten bzw. Jungwild von Kleinsäugern. Es besteht daher auch aus ökologischen Überlegungen das Erfordernis, in die Rabenvögel-Populationen durch Bejagung regulierend einzugreifen, da natürliche Feinde dies bei dieser Populationsdichte nicht vermögen“, führt die Biologin und Wildtierexpertin der Landwirtschaftskammer Steiermark Marlene Moser-Karrer aus. Aufgrund einer von der Landesregierung beauftragten Erhebung des Erhaltungszustandes der Population von Nebel- und Rabenkrähen, welche einen angeblichen schlechten Erhaltungszustand feststellt, soll es zu keiner Verlängerung der Entnahmeverordnung kommen. Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht nachvollziehen. Moser-Karrer weiter: „Da es in der Praxis fortlaufend zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch diese Rabenvögel kommt, sowie in Regionen hoher Bestandsdichten ein schlechter Erhaltungszustand der Beutetiere der Krähenvögel, wie Singvögel feststellbar ist, erscheint die Notwendigkeit der Entnahme sicherlich gegeben.“
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