
LK-NÖ-Wahl: Wahlanfechtung durch UBV
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Anfechtung durch den Unabhängigen Bauernverband (UBV)
akzeptiert und hat dazu die Landeswahlbehörde Niederösterreich aufgefordert, alle Unterlagen zur
Kammerwahl vorzulegen. Der UBV hat bekanntlich das bestehende Wahlrecht zur Landwirtschaftskammerwahl
in Niederösterreich massiv kritisiert und während der ganzen vorigen Periode, wo der UBV in
der LK NÖ vertreten war, eine Änderung des Wahlrechts bei allen Parteien eingefordert.
Nachdem keine einzige Partei sich dafür am Ende des Tages engagierte und aus Sicht des UBV der zuständige Landesrat – LH
Stellvertreter Stephan Pernkopf – mehrmals die Aufforderung des UBV (das Wahlrecht den jetzigen
Standards anzupassen) ignorierte, hat der UBV die Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof
eingebracht.
UBV NÖ Landesobmann Herbert Hochwallner betont dazu: „Es kann nicht sein, dass viele wahlberechtigte
Menschen aus der Land- und Forstwirtschaft nicht bei der Wahl ihrer Interessensvertretung wahlberechtigt
sind. Und gleichzeitig aber seitens der Mehrheitsfraktion man es sich wie in der Familie richtet, indem
Tausende wahlberechtigt sind, die eigentlich keine Wahlberechtigung haben. Aus unserer Sicht sind
Wahlsystem, Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten, Wählerverständigung, Einspruchsmöglichkeiten
usw. im aktuellen Wahlrecht Relikte aus dem Mittelalter. Sie entsprechen nicht dem modernen Standard
für demokratische Vorgehensweisen.
Das LH Stellvertreter Pernkopf über seine Behörde sogar anordnet, die Wähler nicht aktiv zur Wahl informieren bzw. anzusprechen, ist der Gipfel eines undemokratischen Systems. Wenn dazu nicht die notwendigen Schlüsse seitens der Landesregierung gezogen werden, sehen wir uns gezwungen LH Stellvertreter Pernkopf den Rücktritt nahezulegen. Wer so antidemokratisch agiert und nur den Machterhalt der BB-Fraktion im Auge hat, nicht die Interessen der Bauern, der ist aus unserer
Sicht nicht der Richtige,“ sagt Herbert Hochwallner zu den Zuständen rund um das Kammerwahlrecht zur
Landwirtschaftskammerwahl in NÖ.
Nun hofft man, dass der Verfassungsgerichtshof dieses große Unrecht beendet!
www.ubv-noe.at
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