Ziegenmilchlieferanten
Der Begriff Ziegenmilchlieferanten bezeichnet im agrarwirtschaftlichen Kontext des Jahres 2026 landwirtschaftliche Betriebe, die gemäß den Bestimmungen der EU-Vermarktungsnormen und des österreichischen bzw. deutschen Lebensmittelrechts (LMKV) als Primärerzeuger von Rohziegenmilch registriert sind. Diese Betriebe halten Ziegenbestände zur Milchproduktion und liefern die gewonnene Rohmilch an Molkereien, Käsereien oder Verarbeitungsbetriebe. Die rechtliche Grundlage bildet das Tiergesundheitsrecht, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt) sowie die nationale Tiergesundheitsverordnung, die eine Registrierung der Betriebe und eine regelmäßige amtliche Überwachung auf Zoonoseerreger wie Brucella melitensis vorschreiben. Die Milchleistung der Ziegen wird durch Fütterungsmanagement, Haltungsbedingungen und genetische Selektion beeinflusst, wobei die durchschnittliche Jahresmilchleistung je nach Rasse und Betriebsführung zwischen 600 und 1.200 Litern pro Laktation liegt. Die Abrechnung der gelieferten Milch erfolgt in der Regel nach Fett- und Eiweißgehalt sowie Zellzahl, wobei die Qualitätsparameter durch die Rohmilchgüteverordnung (Österreich) beziehungsweise die Milchgüteverordnung (Deutschland) definiert sind. Die Betriebe unterliegen zudem den Vorschriften des Düngerechts, da die anfallenden Wirtschaftsdünger (Ziegenmist und -gülle) gemäß Düngeverordnung ausgebracht werden müssen.

