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Wasserdargebot

Das Wasserdargebot bezeichnet in der Land- und Forstwirtschaft die in einem definierten Raum (z. B. Einzugsgebiet, Bodenprofil, Betriebsfläche) während eines bestimmten Zeitraums (z. B. hydrologisches Jahr, Vegetationsperiode) verfügbare Menge an Wasser. Es umfasst die Summe aus Niederschlag, oberirdischem Zufluss und seitlichem Grundwasserzustrom, abzüglich der Verluste durch Evapotranspiration, oberirdischen Abfluss und Versickerung in tiefere Schichten. Das nutzbare Wasserdargebot für Kulturpflanzen ergibt sich aus der Feldkapazität des Bodens, dem pflanzenverfügbaren Bodenwasser und der effektiven Durchwurzelungstiefe.

Die Ermittlung des Wasserdargebots erfolgt über Wasserhaushaltsbilanzen, Bodenfeuchtemessungen oder Modellierungen (z. B. nach DIN 19700 oder den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie). In Österreich und Deutschland ist das Wasserdargebot eine zentrale Größe für die Berechnung des Beregnungsbedarfs, die Bewertung von Dürreperioden sowie für wasserrechtliche Bewilligungen nach § 9 WRG 1959 (Österreich) bzw. § 9 WHG (Deutschland). Die Düngeverordnung (DüV) und das ÖPUL-Programm berücksichtigen das Wasserdargebot indirekt über standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Erhaltung der Bodenfeuchte und zur Reduktion von Nitratauswaschung. Ein nachhaltiges Wasserdargebotsmanagement ist Voraussetzung für die Ertragssicherheit und den Ressourcenschutz.

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