Waldbestände
Waldbestände bezeichnen in der Forstwirtschaft und Agrarbiologie räumlich abgegrenzte, durch forstliche Bewirtschaftung oder natürliche Verjüngung entstandene Baumpopulationen. Sie werden nach Baumartenzusammensetzung (Rein- oder Mischbestand), Altersklassen, Bestockungsdichte, Schichtaufbau und Standortfaktoren klassifiziert. Rechtlich gelten Waldbestände im Sinne des österreichischen Forstgesetzes 1975 sowie des deutschen Bundeswaldgesetzes als Wald, sofern sie mit Forstpflanzen bestockt sind oder einer solchen Bestockung dienen. Die Erfassung erfolgt über Forstinventuren, etwa die Österreichische Waldinventur oder die Bundeswaldinventur, die Bestandesdaten zu Fläche, Vorrat, Zuwachs und Baumarten erheben.
Im Jahr 2026 unterliegen Waldbestände in beiden Ländern Dokumentations- und Bewirtschaftungspflichten, die sich aus Forstgesetzen, Naturschutzrecht sowie Förderprogrammen wie ÖPUL in Österreich oder der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ergeben. Kennzahlen wie Bestockungsgrad, Grundfläche und Vorratsfestmeter dienen der Zustandsbeschreibung. Die Bewertung von Waldbeständen erfolgt anhand von Kriterien wie Stabilität, Biodiversität und Nutzungsfunktion, ohne dass damit eine politische oder wirtschaftliche Wertung verbunden ist.
