Überrübenpreis
Der Überrübenpreis bezeichnet in der Landwirtschaft und Agrarpolitik den über dem marktüblichen Durchschnittspreis liegenden Erlös, der für Zuckerrüben oder Futterrüben erzielt wird, wenn das Angebot die regionale Nachfrage unterschreitet oder wenn qualitätsbedingte Zuschläge, etwa für hohe Zuckergehalte oder niedrige Schadstoffwerte, gewährt werden. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, sondern stammt aus der betriebswirtschaftlichen Praxis und der Marktbeobachtung. Er dient der Abgrenzung zu Durchschnitts- und Mindestpreisen, die in Lieferverträgen, Genossenschaftssatzungen oder im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker festgelegt sein können.
Die Höhe des Überrübenpreises ergibt sich aus Angebot und Nachfrage, den Notierungen an den Rübenbörsen, den Weltmarktpreisen für Zucker sowie den Transport- und Verarbeitungskosten. In Jahren mit knapper Ernte oder hoher Nachfrage nach Rübenrohstoff kann der Überrübenpreis deutlich über dem Grundpreis liegen. Umgekehrt sinkt er bei Überangebot oder Importdruck. Für landwirtschaftliche Betriebe ist der Überrübenpreis ein Indikator für die Rentabilität des Rübenanbaus, wird jedoch nicht subventioniert und unterliegt keinen politischen Preisgarantien.


